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Beitragsordnung

§1 Beitragsgruppen

Es gibt drei Beitragsgruppen:

a) Vollzahler

b) Ermäßigt (Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- oder Zivildienstleistende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger)

c) Jugendlich (bis 18 Jahre)

§2 Beiträge

Es gilt der folgende Jahresbeitrag (Quartalsbeiträge in Klammern):

  a) Vollzahler b) Ermäßigt c) Jugendlich
HGoV 25 € (6,25 €) 15 € (3,75 €) 10 € (2,50 €)

§3 Beitragsermäßigung durch den Vorstand

Der Vorstand kann auf Antrag beschließen, ein Mitglied vom Beitrag zu befreien oder den Beitrag zu ermäßigen. Diese Entscheidung ist jährlich zu überprüfen.

§4 Fälligkeit

Der Beitrag ist jeweils für das gesamte Geschäftsjahr im voraus zu zahlen und ist auch für das Quartal fällig, in dem die Mitgliedschaft beginnt oder endet. Bei Austritt werden gegebenenfalls zu viel bezahlte Beiträge erstattet.

§5 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Gründungsversammlung vom 20.1.2003 in Kraft. Geändert zuletzt durch die Mitgliederversammlung vom 10.4.2017 mit Wirkung ab dem 1.1.2018. (Zuvor gültige Fassung.)