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Beitragsordnung§1 BeitragsgruppenEs gibt drei Beitragsgruppen: a) Vollzahler b) Ermäßigt (Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- oder Zivildienstleistende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger) c) Jugendlich (bis 18 Jahre) §2 BeiträgeEs gilt der folgende Jahresbeitrag (Quartalsbeiträge in Klammern):
§3 Beitragsermäßigung durch den VorstandDer Vorstand kann auf Antrag beschließen, ein Mitglied vom Beitrag zu befreien oder den Beitrag zu ermäßigen. Diese Entscheidung ist jährlich zu überprüfen. §4 FälligkeitDer Beitrag ist jeweils für das gesamte Geschäftsjahr im voraus zu zahlen und ist auch für das Quartal fällig, in dem die Mitgliedschaft beginnt oder endet. Bei Austritt werden gegebenenfalls zu viel bezahlte Beiträge erstattet. §5 InkrafttretenDiese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Gründungsversammlung vom 20.1.2003 in Kraft. Geändert zuletzt durch die Mitgliederversammlung vom 10.4.2017 mit Wirkung ab dem 1.1.2018. (Zuvor gültige Fassung.) |