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BeitragsordnungAchtung: Abgelöst durch eine neue Beitragsordnung auf der Mitgliederversammlung vom 10.4.2017!§1 BeitragsgruppenEs gibt vier Beitragsgruppen: a) Vollzahler b) Ermäßigt (Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- oder Zivildienstleistende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger) c) Jugendlich (bis 18 Jahre) d) Zweitmitglied (gleiche Anschrift wie ein Mitglied der Beitragsgruppen a oder b). §2 BeiträgeEs gilt der folgende Jahresbeitrag (Quartalsbeiträge in Klammern):
Zur Erlangung des reduzierten Beitragssatzes bei bestehender Mitgliedschaft in einem Landesverband des DGoB ist ein Antrag gemäß §3 der Beitragsordnung zu stellen. Dieser Antrag ist bei Nachweis der Mitgliedschaft in einem Landesverband des DGoB durch das Mitglied vom Vorstand anzunehmen. §3 Beitragsermäßigung durch den VorstandDer Vorstand kann auf Antrag beschließen, ein Mitglied vom Beitrag zu befreien oder den Beitrag zu ermäßigen. Diese Entscheidung ist jährlich zu überprüfen. §4 FälligkeitDer Beitrag ist jeweils für das gesamte Geschäftsjahr im voraus zu zahlen und ist auch für das Quartal fällig, in dem die Mitgliedschaft beginnt oder endet. Bei Austritt werden gegebenenfalls zu viel bezahlte Beiträge erstattet. §5 InkrafttretenDiese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Gründungsversammlung vom 20.1.2003 in Kraft. Geändert zuletzt durch die Mitgliederversammlung vom 30.1.2007 mit Wirkung ab dem 1.1.2007. (Zuvor gültige Fassung.) |