Hannoverscher Go-Verein e.V.

Anfänger/Neulinge

Was ist Go?

Go-Aktivitäten in Hannover

Spielabende in Hannover

Go-Spielmaterial

Wir über Uns

Hannoverscher Go-Verein

Eingangsseite

Nachrichten

Termine

Mailingliste

Bücherei

Funktionäre

Mitgliedschaft

Satzung

Beitragsordnung

Protokolle, Einladungen, ...

Werbematerialien

Messeturnier 27./28.4.2024

Ausschreibung

Anmeldungen

Fun-Stuff

Regeln 1000-Volt-Go

Regeln Keima-Go

Regeln Rund-Go

Regeln Ninuki

Rätsel

Sonstiges

Chronik "Go in Hannover"

Links

Impressum

Datenschutzerklärung


Kontakt aufnehmen
Lust auf Go-Spielen?
Aber weitere Fragen?
briefumschlag.gif (111 Byte)

Beitragsordnung

Achtung: Abgelöst durch eine neue Beitragsordnung auf der Mitgliederversammlung vom 30.1.2007!

§1 Beitragsgruppen

Es gibt vier Beitragsgruppen:

a) Vollzahler

b) Ermäßigt (Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- oder Zivildienstleistende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger)

c) Jugendlich (bis 18 Jahre)

d) Zweitmitglied (gleiche Anschrift wie ein Mitglied der Beitragsgruppen a oder b).

§2 Beiträge

Es gilt der folgende Jahresbeitrag (Quartalsbeiträge in Klammern):

  a) Vollzahler b) Ermäßigt c) Jugendlich d) Zweitmitglied
HGoV 30 € (7,50 €) 20 € (5 €) 15 € (3,75 €) 10 € (2,50 €)
HGoV & NGoV 60 € (15 €) 40 € (10 €) 25 € (6,25 €) 20 € (5 €)

Die erhöhte Beitragszahlung der Zeile "HGoV & NGoV" ist nur zu bezahlen, wenn das Mitglied den Antrag gemäß §3 (4) Satz 2 der Satzung gestellt hat.

§3 Beitragsermäßigung durch den Vorstand

Der Vorstand kann auf Antrag beschließen, ein Mitglied vom Beitrag zu befreien oder den Beitrag zu ermäßigen. Diese Entscheidung ist jährlich zu überprüfen. Hat das Mitglied den Antrag gemäß §3 (4) Satz 2 der Satzung gestellt, so hat es die Gebühren des Niedersächsischen Go-Verbandes weiterhin an den HGoV abzuführen.

§4 Fälligkeit

Der Beitrag ist jeweils für das gesamte Geschäftsjahr im voraus zu zahlen und ist auch für das Quartal fällig, in dem die Mitgliedschaft beginnt oder endet. Bei Austritt werden gegebenenfalls zu viel bezahlte Beiträge erstattet.

§5 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Gründungsversammlung vom 20.1.2003 in Kraft.