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BeitragsordnungAchtung: Abgelöst durch eine neue Beitragsordnung auf der Mitgliederversammlung vom 30.1.2007!§1 BeitragsgruppenEs gibt vier Beitragsgruppen: a) Vollzahler b) Ermäßigt (Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- oder Zivildienstleistende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger) c) Jugendlich (bis 18 Jahre) d) Zweitmitglied (gleiche Anschrift wie ein Mitglied der Beitragsgruppen a oder b). §2 BeiträgeEs gilt der folgende Jahresbeitrag (Quartalsbeiträge in Klammern):
Die erhöhte Beitragszahlung der Zeile "HGoV & NGoV" ist nur zu bezahlen, wenn das Mitglied den Antrag gemäß §3 (4) Satz 2 der Satzung gestellt hat. §3 Beitragsermäßigung durch den VorstandDer Vorstand kann auf Antrag beschließen, ein Mitglied vom Beitrag zu befreien oder den Beitrag zu ermäßigen. Diese Entscheidung ist jährlich zu überprüfen. Hat das Mitglied den Antrag gemäß §3 (4) Satz 2 der Satzung gestellt, so hat es die Gebühren des Niedersächsischen Go-Verbandes weiterhin an den HGoV abzuführen. §4 FälligkeitDer Beitrag ist jeweils für das gesamte Geschäftsjahr im voraus zu zahlen und ist auch für das Quartal fällig, in dem die Mitgliedschaft beginnt oder endet. Bei Austritt werden gegebenenfalls zu viel bezahlte Beiträge erstattet. §5 InkrafttretenDiese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Gründungsversammlung vom 20.1.2003 in Kraft. |