(Diese Einladung wurde am 8.1.2007 an die Mitglieder verschickt, die einer elektronischen Zustellung zugestimmt hatten oder deren E-Mail-Adresse bekannt war. Alle anderen Mitglieder erhielten die Einladung auf dem Postwege um das Wochenende 13./14.1.2007 herum.)
1. Bericht des Vorstandes über die bisherige Zeit des Vereinsbestehens (4 Jahre)
2. Kassenbericht durch den Vorstand
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstandes (ggf. unter Auflagen)
5. Neuwahl des Vorsitzenden (dieser bestimmt die weiteren Vorstandsmitglieder)
6. Neuwahl der zwei Kassenprüfer
7. Anträge
7a Antrag von Christoph Gerlach auf Änderung der Satzung bzgl. §10 Vertretung des Vereins.
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, §10 zu der folgenden Fassung abzuändern:
§10 Vertretung des Vereins
Der Verein wird vom Vorsitzenden vertreten. Der Vorsitzende kann die Vertretungsmacht auch an Mitglieder des Vereins übertragen.
Begründung:
Diese Änderung schränkt durch mögliche Dauervollmachten (etwa zugunsten des Schatzmeisters zwecks Banktransaktionen) die Handlungsfähigkeit im Verein nicht ein, reduziert aber Aufwände nach Eintragung des Vereins beim Amtsgericht. Dort ist nämlich jede vertretungsberechtigte Person zu melden, so dass jede Vorstandänderung nach der alten Satzung dort eine Meldung erfordert. Mit der beantragten Änderung (die bei Vereinsgründung schon von Herrn Dörholt gefordert wurde) ist eine Meldung nur dann erforderlich, wenn es einen neuen Vorsitzenden gibt.
7b Antrag von Christoph Gerlach auf Änderung der Satzung und der Beitragsordnung bzgl. der Mitverwaltung der Mitgliedschaft im Niedersächsischen Go-Verband e.V..
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, die Mitverwaltung im Niedersächsischen Go-Verband durch den Hannoverschen Go-Verein abzuschaffen und aus der Satzung zu entfernen. Über die Beitragsordnung soll allen Mitgliedern im Niedersächsischen Go-Verband stattdessen ein Rabatt eingeräumt werden, so dass der finanzielle Anreiz zur Mitgliedschaft in beiden Vereinen erhalten bleibt. Was ändert sich hierdurch praktisch für die Mitglieder? Diese müssen die Beiträge an beide Vereine getrennt entrichten und müssen Adressänderungen etc. beiden Vereinen getrennt mitteilen.
Hierzu werden die Absätze §3 (4) und §3 (5) ersatzlos gestrichen und die nachfolgenden Absätze ab 3 neu durchnummeriert.
Die Beitragsordnung wird ebenfalls geändert. Die Änderungen sind hier dokumentiert:
beitragsordnung_mit_aenderungen.html
Begründung:
Es hat sich in der Praxis nicht bewährt. Weder in der Verwaltung des Hannoverschen Go-Vereins noch beim Niedersächsischen Go-Verband stellte sich Zufriedenheit ein. Daher soll hier eine Vereinfachung vorgenommen werden.
8. Allgemeines